Grob unterscheidet das Migrationsgesetz (Ley 25.871, geändert u. a. durch DNU 366/2025) permanente, temporäre und transitorische Aufenthalte. Für EU-Bürger ist der MERCOSUR-Residencia-Pfad (vereinfacht für Staatsangehörige bestimmter Südamerika-Staaten) nicht anwendbar.
Residencia temporaria
Befristeter Aufenthalt mit Unterkategorien — z. B. Arbeit (contrato), Studium, Rentner/Pensionado, Rentista (nachgewiesene Einkünfte aus dem Ausland), Familienzusammenführung, Investition. Dauer und Verlängerung hängen von der Unterkategorie und aktuellen DNM-Regeln ab.
Residencia permanente
Daueraufenthalt. Voraussetzungen wurden 2025 verschärft (u. a. Nachweis ausreichender Mittel, strengere Prüfung von Vorstrafen). Precaria zählt laut Reform nicht mehr automatisch als „arraigo“ für Permanente/Einbürgerung.
Transitorio / Precaria
Kurzaufenthalte bzw. vorläufige Erlaubnis während eines laufenden Antrags. Precaria (nach Reform oft bis 90 Tage, verlängerbar) erlaubt in der Regel Aufenthalt/Arbeit/Studium während der Gültigkeit — ohne Anspruch auf positive Entscheidung.
Nómada digital / Remote
Argentinien hat in den letzten Jahren digitale Nomaden und Remote-Arbeitende über bestehende Kategorien (z. B. Rentista) bzw. spezielle Programme diskutiert/umgesetzt. Voraussetzungen und Bezeichnung ändern sich — immer aktuelle DNM-/Konsulatsseiten prüfen, nichts „aus dem Forum“ übernehmen.